Prof. Dr. iur.
Johannes 
Hintermayr

Rechtsanwalt | Head of Litigation

Johannes Schwerpunkte

Curriculum vitae (CV):

Johannes Hintermayr war Gründungs- und Seniorpartner der Linzer Rechtsanwaltskanzlei Hintermayr Burgstaller und Partner und „Head of Litigation“ in der Kanzlei.

Mit 31.12.2019 ist Johannes Hintermayr aus dem Kanzleiverband ausgeschieden und mit 1.1.2020 als selbstständiger Rechtsanwalt zu seinen Wurzeln in der Marienstraße im Herzen von Linz zurückgekehrt.

Er ist mit großer Begeisterung seit 1982 als Rechtsanwalt überwiegend im gewerblichen Rechtsschutz (UWG) und im Urheber- und Markenrecht (UrhG, MSchG) tätig.

Johannes Hintermayr wurde im Februar 2004 vom Landesgericht Linz zum allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Urheberschutz- und Medienwesen bestellt (Wiederbestellung mit 18.09.2019).

Johannes Hintermayr ist Experte im Lauterkeitsrecht (UWG) sowie in der zivil- und strafrechtlichen Verfolgung von Eingriffen in den gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere in Urheber- und Markenrechte sowie bei medienrechtlichen Verletzungen.

Er ist Vertrauensanwalt der WKOÖ und des Wettbewerbsschutzverbandes.

Johannes Hintermayr ist Buchautor und Verfasser von Fachpublikationen, Vortragender in den Fachgebieten Urheber- Wettbewerbs-, Marken-, Muster- und Medienrecht.

Er gilt auch als  Spezialist für Kreditschädigungsklagen sowie bei Eingriffen in Persönlichkeitsrechte und in die Privatsphäre.

Ein besonderes Anliegen ist ihm die Wahrung von Rechten im Bereich von Nachbarschaftskonflikten.  Johannes Hintermayr hat beispielsweise das Land Oberösterreich gegen das AKW Temelin sowie zahlreiche Anrainer von Handymasten gegen Mobilfunkbetreiber vertreten.

Johannes Hintermayr gilt als Experte für Betriebsanlagenrecht und Immissionsschutz und sein besonderes Interesse und Know-How liegt im Verwaltungsrecht bei Berufungen gegen Bescheide und der Anfechtung von Verordnungen.

Im Mai 2010 hat Landeshauptmann a.D. Dr. Josef Pühringer Johannes Hintermayr die hohe Bundesauszeichnung mit dem Berufstitel "Professor", die ihm der Bundespräsident mit Entschließung vom 24.02.2010 für seine besonderen Verdienste und dem großen Engagement für das österreichische Rechtswesen insbesondere im rechtlichen "Kampf" gegen das AKW Temelin und seinen Einsatz gegen die Strahlenbelastung durch den Mobilfunk, verliehen hat, überreicht. Johannes Hintermayr ist damit einer der wenigen Rechtsanwälte Österreichs, dem diese Ehre zuteil wurde.

 

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